An Bündner Seen darf länger gefischt werden

Die Fischereisaison an Bündner Seen wird um einen Monat verlängert. Die Bündner Regierung hat die Fischereibetriebsvorschriften dahingehend angepasst und damit ein Anliegen aus Tourismuskreisen aufgenommen.

Chur. – Die Hauptfischereisaison im Kanton Graubünden beginnt am 1. Mai und dauert an stehenden Gewässern neu bis und mit 15. Oktober (bisher 15. September). Die Verlängerung der Fischereisaison gilt laut einer Mitteilung allerdings nicht bei Seen, in denen im Herbst eine für das Gewässersystem wichtige Laichaktivität herrscht.

 

An Fliessgewässern dauert die Saison weiterhin bis und mit 15. September. Beibehalten wird auch die nach geltendem Recht ab 1. Februar befischbare Strecke am Alpenrhein. Gleiches gilt für das Äschenschongebiet im Oberengadin. Dort wird die Fischereisaison zum Schutz der Äsche erst am 1. Juni eröffnet. Neu wird der Fang von Äschen im Einzugsgebiet der Moesa untersagt.

 

Am Bettag darf gefischt werden

 

Weitere neue Vorschriften wurden ferner zu den Fangmassen und zur Übungsfischerei erlassen. Aufgehoben wurde das Fischereiverbot am Eidgenössischen Bettag. Teilweise präzisiert wurden die Bestimmungen über den tiergerechten Umgang mit Fischen. Geringfügige Anpassungen erfolgten bei der Bezeichnung der Schongebiete. Teilweise ergänzt und angepasst wurde schliesslich die Ordnungsbussenliste.

 

Die revidierten Fischereibetriebsvorschriften werden beim Bund zur Genehmigung eingereicht.

 

Mitgeteilt von: Maggiore News Friend Harry

Quelle: suedostschweiz.ch

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